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Hinweise zur Kammerprüfung

KIA mit Ausbildungsvertrag

Ihr Vertrag ist bei der zuständigen Stelle eingetragen. Sie werden durch die Kammer automatisch zur Prüfung aufgerufen.

KIA mit Praktikantenvertrag

Sie müssen sich zur Prüfung bei Ihrer zuständigen Kammer als Externer gemäß BBiG § 43 (2) selbst anmelden. Bitte beachten Sie hier die geltenden Fristen. Das Formblatt zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite Ihrer Kammer. Bei der IHK Dresden sind der Anmeldung folgende Dokumente beizufügen:

  • Abizeugnis
  • Imma-Bescheinigung der Hochschule
  • Aktueller Notenauszug der Hochschule (beglaubigt)
  • Bericht über zurückgelegte verkürzte Ausbildung
  • Leistungseinschätzung durch Ausbildenden


Die Beglaubigung Ihres Notenauszuges erhalten Sie bei der akademischen Verwaltung der Hochschule.

Für den Zuständigkeitsbereich der IHK Dresden finden Sie hier nähere Informationen.
 
 
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