Sie müssen sich zur Prüfung bei Ihrer zuständigen Kammer als Externer gemäß BBiG § 43 (2) selbst anmelden. Bitte beachten Sie hier die geltenden Fristen. Das Formblatt zur Anmeldung finden Sie auf der Internetseite Ihrer Kammer. Bei der IHK Dresden sind der Anmeldung folgende Dokumente beizufügen:
Die Beglaubigung Ihres Notenauszuges erhalten Sie bei der akademischen Verwaltung der Hochschule.
Für den Zuständigkeitsbereich der IHK Dresden finden Sie hier nähere Informationen.
- Abizeugnis
- Imma-Bescheinigung der Hochschule
- Aktueller Notenauszug der Hochschule (beglaubigt)
- Bericht über zurückgelegte verkürzte Ausbildung
- Leistungseinschätzung durch Ausbildenden
Die Beglaubigung Ihres Notenauszuges erhalten Sie bei der akademischen Verwaltung der Hochschule.
Für den Zuständigkeitsbereich der IHK Dresden finden Sie hier nähere Informationen.